top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Auftraggeber sowie für zukünftig an ihn zu erbringende Lieferungen und Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

 

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Die beraterischen, konzeptionellen und grafischen Leistungen (im Folgenden Leistungen genannt) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2.2 Bei Verstoß gegen Punkt 2.1 hat der Auftraggeber der Agentur zusätzlich, zu der für die Leistung geschuldeter Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe der Ursprungsvergütung zu zahlen.

2.3 Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Wenn die Agentur das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, bleibt sie in jedem Fall berechtigt, ihre Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen

Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte (einfach oder ausschließlich, je nach Vereinbarung) gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5 Die Agentur hat das Recht bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Leistungen als Urheber genannt zu werden.

2.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Leistungen der Agentur formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

 

3. Herausgabe von Daten

3.1 Die Agentur ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Agentur ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

3.2 Hat die Agentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur verändert werden.

3.3 Die Agentur haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

4. Terminzusagen

Terminzusagen für Aufträge, die Fremdarbeiten, wie z. B. Foto- und Reproarbeiten, die Herstellung von Druckerzeugnissen oder Werbeträgern enthalten bzw. erfordern, können nur vorbehaltlich rechtzeitig erbrachter Fremdleistungen gemacht werden. Bei Verzögerungen aus nicht rechtzeitig erbrachten Fremdleistungen sowie solchen, die durch technische Probleme wie Inkompatibilität von Systemen, durch höhere Gewalt bzw. nicht von uns zu vertretende Gründe oder Ereignisse entstehen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Eine Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

5. Abrechnung

5.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird auf der Grundlage der Honorarsätze der Agentur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die Abrechnung entspricht der Agenturpreisliste, die dem Auftraggeber auf Anforderung übersandt wird.

5.2 Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich; Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 20 Prozent werden dem Kunden angezeigt.

5.3 Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Grafikern, Fotografen u. ä. sowie Aufwendungen für Telefon, Kurierdiensten, Porto, Reisekosten u. ä. werden gesondert ausgewiesen und vergütet, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.4 Sämtliche Arbeiten werden unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers durchgeführt.

 

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

6.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

6.3 Mit der Abnahme der Leistung und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der Agentur insoweit entfällt.

6.4 Die Agentur haftet nicht für die Urheber-, Geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen oder entsprechend mit einer im Vorfeld festgelegten Vergütung an die Agentur zu übertragen.

6.5 In keinem Fall haftet die Agentur für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

6.6.1 Der Anbieter setzt zur Erbringung bestimmter Leistungen ggf. KI-gestützte Systeme (z. B. zur Texterstellung, Datenanalyse oder Bildverarbeitung) ein. Diese Technologien basieren auf statistischen Modellen und maschinellem Lernen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit, Aktualität oder rechtliche Zulässigkeit der von der KI generierten Inhalte übernommen werden.

6.6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Ergebnisse aus KI-Anwendungen vor einer eigenen Weiterverwendung (z. B. Veröffentlichung, rechtliche Entscheidung, geschäftliche Nutzung) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Verantwortung für die Nutzung liegt allein beim Kunden.

6.6.3 Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die direkt oder indirekt durch die Nutzung von KI-generierten Inhalten entstehen, ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

6.6.4 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der durch KI erzeugten Inhalte durch den Kunden entstehen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte.

 

7. Eigentum

7.1 An den Leistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

7.2 Wir behalten uns an sämtlichen Waren und Leistungen das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung vor. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

 

8. Zahlungsbedingungen, Fälligkeitsklausel

Bei neuen Geschäftsverbindungen erfolgt die Berechnung per Vorkasse.

8.1 Rechnungen werden mit Leistungserbringung gestellt. agro-kontakt ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese getrennt in Rechnung zu stellen.

8.2 Geldschulden sind ab Rechnungserhalt, sonstige Ansprüche zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt, mangels eines solchen mit Vertragsschluss, fällig.

8.3.1 Die Zahlungsfrist beträgt zehn Tage, gerechnet ab Rechnungserhalt, ohne Abzug von Skonto. Zahlungen erfolgen durch Überweisung des geschuldeten Betrages auf ein Konto des Forderungsinhabers. Sollte die Zahlung durch Scheck oder Wechsel besonders vereinbart sein, erfolgt die Annahme des Schecks oder das Nehmen des Wechsels in jedem Fall nur erfüllungshalber; alle entstehenden Einziehungs- und Diskontspesen werden von agro-kontakt in Rechnung gestellt.

8.3.2 Gleiches gilt bei Teilleistungen hinsichtlich des gesamten auf die Teilleistung entfallenden Rechnungsbetrages.

8.4 Ab dem Tage der Fälligkeit ist agro-kontakt berechtigt, für Forderungen Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von sechs vom Hundert für das Jahr zu fordern.

8.5 Im Falle des Verzugs beläuft sich der Verzugszinsanspruch auf sechs vom Hundert für das Jahr über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn agro-kontakt eine höhere Belastung oder die andere Vertragspartei eine geringere Belastung nachweist bzw. entfällt, wenn die andere Vertragspartei nachweist, dass infolge des eingetretenen Verzugs gar kein Schaden entstanden ist.

8.6 agro-kontakt behält sich vor, bei mindestens einmaligem Zahlungsverzug der anderen Vertragspartei die 10-tägige Zahlungsfrist zu ändern, insbesondere zu verkürzen.

8.7. Erfüllt die andere Vertragspartei einzelne Ansprüche, fällige Teile davon oder Nebenschulden, also z. B. Raten oder Zinsen, nicht ordnungsgemäß, werden Schecks nicht eingelöst oder gerät die andere Vertragspartei in Vermögensverfall oder hat sie falsche Angaben über ihre Kreditwürdigkeit gemacht, die agro-kontakt nicht schon bei Vertragsschluss erkennbar waren, werden alle offenen Rechnungen und sonstigen Ansprüche sofort fällig und jene Ansprüche, wegen derer agro-kontakt gegenüber der anderen Vertragspartei das Versprechen abgegeben hat, sie trotz Fälligkeit zeitweise nicht geltend zu machen (pactum de non petendo), wieder klagbar.

8.8. Verlangt agro-kontakt trotz einer Teilzahlungsvereinbarung aufgrund dieser Bestimmung Zahlung der Restschuld, so vermindert sich diese um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten der Teilzahlungen, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Fälligkeit der Restschuld entfallen.

 

9. Mängel

9.1 Uns nachgewiesene Sachmängel beheben wir nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich oder innerhalb einer uns einzuräumenden angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9.2 Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können wir nicht berücksichtigen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Agentur-Mitarbeiter bzw. Agentur-Beauftragte erfolgt.

9.3 Wir prüfen nicht, ob Ware oder Leistung, insbesondere die Entwürfe, gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) verstoßen bzw. als Warenzeichen schutzfähig sind. Insoweit schließen wir jede Haftung auch für mittelbare Schäden des Auftraggebers aus.

 

10. Konkurrenzausschluss

Auf Verlangen wird Konkurrenzausschluss gewährt. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur ist die Verpflichtung des Auftraggebers verbunden, während des ungekündigten Vertrages mit der Agentur im Bereich des Vertragsgegenstandes keine anderen Agenturen gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung des vertragsgegenständlichen Projektes zu beauftragen.

 

11. Geheimhaltung

Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung aller uns bekanntwerdenden Geschäftsgeheimnisse unserer Auftraggeber.

 

12. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Nörvenich, Kreis Düren, soweit der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/ oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

13. Stornos und Verschiebungen bei Veranstaltungen/Workshops/Seminaren

Da Seminare, Workshops und Veranstaltungen meist langfristig geplant werden, ist es bei Absagen für uns sehr schwierig, Trainer/innen und sonstige Ressourcen kurzfristig wieder anderweitig einzusetzen. Wir ersuchen deshalb um Verständnis, dass Stornos und Verschiebungen nach erfolgtem Auftrag in folgenden Fällen Kosten hierfür verursachen – unabhängig von den Gründen der Absage:

• Veranstaltungs- bzw. Seminarstornierung: Ab 8 bis 4 Wochen vor Seminarbeginn 40 %, 4 bis 2 Wochen 60 %, 2 Wochen bis 8 Tage 80 %, danach 100 % des Seminarpreises.

• Veranstaltungs- bzw. Seminarverschiebungen sind bis 8 Wochen vor dem gebuchten Termin kostenfrei, ab 8 bis 4 Wochen vor Seminarbeginn verrechnen wir 20 % des Seminarpreises als Manipulationsgebühr, wenn das Seminar innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin durchgeführt wird. Ab 4 Wochen vor Seminarbeginn gelten unsere Stornobedingungen

 

14. Kündigungsfristen bei Projekten mit Betreuungspauschale

Für Projekte, die auf Basis einer monatlichen Betreuungspauschale durchgeführt werden, gelten folgende Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen:

14.1 Projekte mit einer Laufzeit bis zu 12 Monaten: Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende

14.2 Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 bis 24 Monaten: Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende

14.3 Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten: Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende

Die Kündigung hat in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Abweichende Kündigungsfristen oder Stornierungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

 

15. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahekommt.

 

Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.

Die AGBs stehen hier zum download zur Verfügung.

 

Stand: 05/2026

agro kontakt Dr. Wolfgang Schiffer GmbH

Bahnhofstraße 36, 52388 Nörvenich

Tel.: 0 24 26 / 90 36 10

Eintragung beim Amtsgericht Düren im Handelsregister B 4334

Steuernummer: 207/5700/0840

Steuer-ID: DE-121979165.

bottom of page